Oberverwaltungsgericht: Bundespolizei darf Atomgegner nicht zur Kasse bitten
Nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts darf die Bundespolizei ihre Kosten für die Einsätze im Zusammenhang mit Protesten gegen den Atommüll-Transport nach Gorleben im März 2001 den Atomkraftgegnern nicht in Rechnung stellen. Nach Auffassung des Gerichts hat es sich bei den Ankettaktionen um Versammlungen gehandelt habe, die durch Artikel 8 des Grundgesetzes geschützt seien. Die Polizisten hätten die Versammlungen zunächst ausdrücklich auflösen müssen. Erst dann hätten sie die Atomkraftgegner aus dem Gleisbett holen dürfen. Dies sei jedoch in keinem Fall geschehen.
Der Schutz bestehe auch für Versammlungen auf Bahngleisen, deren Betreten von vornherein eine Ordnungswidrigkeit darstelle. Und er gelte auch für Versammlungen, die bereits im Vorfeld verboten worden seien. Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht bestätigte damit ein entsprechendes Urteil der Vorinstanz.
Quelle: http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?Nr=12929
Der Schutz bestehe auch für Versammlungen auf Bahngleisen, deren Betreten von vornherein eine Ordnungswidrigkeit darstelle. Und er gelte auch für Versammlungen, die bereits im Vorfeld verboten worden seien. Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht bestätigte damit ein entsprechendes Urteil der Vorinstanz.
Quelle: http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?Nr=12929
Harry Fischer - 16. Feb, 00:14
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