Touristische Schrotschussplanung des Landkreises Goslar gefährdet Naturpark
Die in der Arbeitsgemeinschaft der Goslarer Umweltverbände zusammenarbeitenden Natur- und Umweltverbände im Landkreis Goslar warnen vor einer Beeinträchtigung für den Naturpark Harz durch eine überzogene, massive Tourismusplanung des Landkreises Goslar. In einer Vorlage, die am Dienstag, den 27.10.2009 in die Beratung ging, zählt der Landkreis auf, welche Planungen er im Landschaftsschutzgebiet und Naturpark Harz prüfen will.
Darunter so sensible Projekte wie eine Erweiterung des Sportparks Bad Harzburg, Sommerrodelbahn und Erlebnispark Bocksberg, Ausbau der touristischen Infrastruktur an der Okertalsperre, Rodel- und Erlebniswelt „Auf der Rose“ Altenau, Ausbau des Großparkplatzes Braunlage, Barrierefreie Langlaufloipen und Sommerlanglaufloipe im Nationalpark am Nordischen Zentrum Sonnenberg, Ausbau der Beschneiungsanlagen, Pisten und Rodelbahn am Mathias-Schmidt-Berg St. Andreasberg, Erweiterung des Kurparks und Zip-Raider-Lift am denkmalgeschützten Burgberg Bad Harzburg, Ferienhaussiedlung Königsberg und Hotelneubau Steinberg, Ferienhaussiedlung Kuttelbacher Teich Hahnenklee, Ferienpark Schulenberg, Ferienpark Dietrichsberg, Ferienpark Oberer Hausherzberger Teich, weiterer Ausbau des Wurmberges, Ferienpark Braunlage und Erweiterung des Skizentrums Hohegeiß. 50.000 Euro sollen bereitgestellt werden, um die Pläne abzuprüfen, wobei laut Vorlage auch Prüfungen vorgenommen werden sollen, die normalerweise Investorenpflicht sind.
In diesem massiven Prüfungskatalog finden sich einzelne durchaus naturverträgliche Planungen, aber auch solche Provokationen wie der massive Ausbau eines Zentrums für Sommerlanglauf im Nationalpark – eine Planung, die in keiner Weise mit dem gültigen Wegeplan des Nationalparks vereinbar ist.
Die Goslarer Naturschutzverbände warnen in einer ersten Stellungnahme vor einer solchen „Schrotschussplanung“, die den Eindruck macht, dass man wieder zurück will zu dem alten Fehler „Jede Gemeinde soll alles haben“ - ein Konzept, das bereits schon einmal gescheitert ist. Die Umsetzung viele Planungen würde tiefe Löcher in das Landschaftsschutzgebiet Harz reißen, dessen Schutz und pflegliche Weiterentwicklung eine Pflicht der Landkreisverwaltung Goslar ist.
Das Landschaftsschutzgebiet Harz, das die Grundlage für den Naturpark Harz ist, zeichnet sich durch eine Vielzahl von wertvollen Lebensräumen, die es in dieser Form in ganz Nord- und Mitteldeutschland nicht oder nicht mehr gibt, aus. Der Naturpark Harz braucht dringend einen neuen Entwicklungs- und Pflegeplan. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben. Grundsätzliche Basis sind die vorhandenen Landschaftschutzverordnungen und Landschaftspläne. In allen diesen Plänen ist festgeschrieben, dass es im Landschaftsschutzgebiet keine Bebauung geben darf. Der Sinn und Zweck dieses Bebauungsverbotes besteht gerade darin, dass eine großflächige intakte und geschützte Landschaft nicht durchlöchert werden darf.
Jedes Herauslösen von Teilflächen, die nicht am Rande, sondern inmitten des Landschaftsschutzgebiets liegen, erfüllt den Tatbestand der Zersiedlung. Wer nicht weiß, was das praktisch bedeutet, braucht sich nur einmal im Ausland, z.B. in Spanien, umzuschauen. Der Hauptreiz der Harzlandschaft besteht unter anderem in der Großflächigkeit von unbebauter gepflegter oder naturbelassener Waldlandschaft. Die jüngste Beschlussvorlage des Landkreises Goslar läßt ganz eindeutig die Absicht erkennen, durch die Änderung des Schutzzwecks die bisherigen Grundsätze des Landschaftsschutzes generell auszuhöhlen.
Die örtlichen Vertreter der in Goslar vertretenen Umweltverbände:
BUND Goslar, Knut Haverkamp Gesellschaft zur Förderung des Nationalparks Harz, Dr. Friedhart Knolle Landessportfischereiverband Niedersachsen, Ulrich Heinemann LBU, BI Goslar, Heinz Severitt NABU Goslar, Mathias Kumitz Niedersächsischer Heimatbund, Prof. Gerhard Hartmann
Darunter so sensible Projekte wie eine Erweiterung des Sportparks Bad Harzburg, Sommerrodelbahn und Erlebnispark Bocksberg, Ausbau der touristischen Infrastruktur an der Okertalsperre, Rodel- und Erlebniswelt „Auf der Rose“ Altenau, Ausbau des Großparkplatzes Braunlage, Barrierefreie Langlaufloipen und Sommerlanglaufloipe im Nationalpark am Nordischen Zentrum Sonnenberg, Ausbau der Beschneiungsanlagen, Pisten und Rodelbahn am Mathias-Schmidt-Berg St. Andreasberg, Erweiterung des Kurparks und Zip-Raider-Lift am denkmalgeschützten Burgberg Bad Harzburg, Ferienhaussiedlung Königsberg und Hotelneubau Steinberg, Ferienhaussiedlung Kuttelbacher Teich Hahnenklee, Ferienpark Schulenberg, Ferienpark Dietrichsberg, Ferienpark Oberer Hausherzberger Teich, weiterer Ausbau des Wurmberges, Ferienpark Braunlage und Erweiterung des Skizentrums Hohegeiß. 50.000 Euro sollen bereitgestellt werden, um die Pläne abzuprüfen, wobei laut Vorlage auch Prüfungen vorgenommen werden sollen, die normalerweise Investorenpflicht sind.
In diesem massiven Prüfungskatalog finden sich einzelne durchaus naturverträgliche Planungen, aber auch solche Provokationen wie der massive Ausbau eines Zentrums für Sommerlanglauf im Nationalpark – eine Planung, die in keiner Weise mit dem gültigen Wegeplan des Nationalparks vereinbar ist.
Die Goslarer Naturschutzverbände warnen in einer ersten Stellungnahme vor einer solchen „Schrotschussplanung“, die den Eindruck macht, dass man wieder zurück will zu dem alten Fehler „Jede Gemeinde soll alles haben“ - ein Konzept, das bereits schon einmal gescheitert ist. Die Umsetzung viele Planungen würde tiefe Löcher in das Landschaftsschutzgebiet Harz reißen, dessen Schutz und pflegliche Weiterentwicklung eine Pflicht der Landkreisverwaltung Goslar ist.
Das Landschaftsschutzgebiet Harz, das die Grundlage für den Naturpark Harz ist, zeichnet sich durch eine Vielzahl von wertvollen Lebensräumen, die es in dieser Form in ganz Nord- und Mitteldeutschland nicht oder nicht mehr gibt, aus. Der Naturpark Harz braucht dringend einen neuen Entwicklungs- und Pflegeplan. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben. Grundsätzliche Basis sind die vorhandenen Landschaftschutzverordnungen und Landschaftspläne. In allen diesen Plänen ist festgeschrieben, dass es im Landschaftsschutzgebiet keine Bebauung geben darf. Der Sinn und Zweck dieses Bebauungsverbotes besteht gerade darin, dass eine großflächige intakte und geschützte Landschaft nicht durchlöchert werden darf.
Jedes Herauslösen von Teilflächen, die nicht am Rande, sondern inmitten des Landschaftsschutzgebiets liegen, erfüllt den Tatbestand der Zersiedlung. Wer nicht weiß, was das praktisch bedeutet, braucht sich nur einmal im Ausland, z.B. in Spanien, umzuschauen. Der Hauptreiz der Harzlandschaft besteht unter anderem in der Großflächigkeit von unbebauter gepflegter oder naturbelassener Waldlandschaft. Die jüngste Beschlussvorlage des Landkreises Goslar läßt ganz eindeutig die Absicht erkennen, durch die Änderung des Schutzzwecks die bisherigen Grundsätze des Landschaftsschutzes generell auszuhöhlen.
Die örtlichen Vertreter der in Goslar vertretenen Umweltverbände:
BUND Goslar, Knut Haverkamp Gesellschaft zur Förderung des Nationalparks Harz, Dr. Friedhart Knolle Landessportfischereiverband Niedersachsen, Ulrich Heinemann LBU, BI Goslar, Heinz Severitt NABU Goslar, Mathias Kumitz Niedersächsischer Heimatbund, Prof. Gerhard Hartmann
Harry Fischer - 3. Nov, 18:14






